Unsere Hafenordnung

Hafenordnung

§ 1 Geltungsbereich

Die Hafenordnung des Vereins „Yachtclub Hansa Harburg e.V.“ gilt für das gesamte Areal der Zitadellenstr. 10, 21079 Hamburg und der angrenzenden Wasserflächen.
Durch das Betreten oder Befahren dieses Gebietes unterwerfen sich die Nutzer der Hafenordnung.

§ 2 Gültigkeit anderer Vorschriften

Durch diese Hafenordnung werden andere gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Hafenverkehrsgesetz, das Hamburger Schifffahrtsgesetz, die Hamburger Hafenverkehrsordnung und andere Landesvorschriften nicht berührt.

§ 3 Verhalten / Haftung

Für die Einhaltung der Vorschriften dieser Hafenordnung sind alle Nutzer der Vereinsanlage verantwortlich.
Die Nutzer der Vereinsanlage verpflichten sich im Geltungsbereich zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
Der Vorstand übt das Hausrecht aus.
Belästigungen der Mitanlieger durch den Betrieb von Wasserfahrzeugen, insbesondere durch Lärm und Wellenschlag sind zu vermeiden.

Die private Nutzung des Clubhauses ist Mitgliedern nach Genehmigung durch den Vorstand einmal Jährlich möglich. Das Clubhaus ist nach der Nutzung bis 12:00 Uhr am Folgetag gereinigt zu übergeben.
Die Nutzungsentgelte ergeben sich aus der Gebührenordnung.

Es dürfen keine Geräte oder Werkzeuge aus der Vereinsanlage entfernt werden.
Beschädigungen sind vom Verursacher zu beseitigen und dem Vorstand zu melden.

Jeder Nutzer der Vereinsanlage haftet für durch ihn verursachte Schäden.

Die Fütterung von Wildtieren ist verboten.

§4 Vergabe der Liegeplätze

Die Liegeplätze stehen vorrangig Vereinsmitgliedern zur Verfügung, dies beschränkt sich auf einen Liegeplatz je Mitglied.

Die regelmäßige Nutzung des Bootes als fester oder ausschließlicher Wohnsitz ist nicht gestattet.

Freie Plätze können an Gastlieger vermietet werden.

Die Liegeplätze werden vom 2. Vorsitzenden zugeteilt.

Der zugeteilte Liegeplatz darf nicht für die Abstellung von sogenannten Hausbooten verwendet werden.

Die Kosten der Liegeplätze werden in der Gebührenordnung festgelegt.

Ein Tausch der Liegeplätze oder die Überlassung an Dritte ist ohne Zustimmung des Vorstands untersagt.

Der zugeteilte Liegeplatz bezieht sich auf die gemeldete Schiffsgröße. Bei Veränderung der Schiffsgröße entscheidet der Vorstand über eine Liegeplatzmöglichkeit.

 

§ 5 Reinhaltung der Hafenanlagen / Abwasserentsorgung

Die Nutzer der Anlage verpflichten sich zur Reinhaltung der Hafenanlagen.

Jegliche Abfälle dürfen im Hafengebiet nicht abgelagert, sondern müssen privat entsorgt werden.

Fäkalien dürfen nicht ins Wasser gelangen. Für Chemietoiletten gibt es keine Entsorgungsmöglichkeit.

Für Vereinsmitglieder und Gäste stehen die Sanitäranlagen im Clubhauses zur Verfügung.

 

§ 6 Trinkwasser / Bootsreinigung

Mit der Trinkwasserversorgung ist sparsam umzugehen. Zur Reinigung der Boote ist grundsätzlich Hafenwasser zu benutzen. Ausnahmsweise Nutzung von Trinkwasser ist gegen Entgelt mit dem 2. Vorsitzenden abzustimmen.

Von der Reinigung der Boote mit fett-lösenden Chemikalien ist abzusehen.

§ 7 Benutzung der Stromversorgung

Die auf der Steganlage bereitgestellten Stromanschlüsse dienen der Versorgung der Boote mit Strom bei notwendigen kleineren Reparaturen und zum Aufladen der Bordbatterien.

Es können nur Geräte mit einer Leistungsaufnahme von max. ca. 2000 Watt betrieben werden.

Der Verbrauch wird für jeden Liegeplatz gem. Zähler gesondert ermittelt.

Der zugewiesene Stromentnahmestelle ist bei Nichtbenutzung eigenverantwortlich zu sichern.

Ändert sich während der Saison der zugewiesene Stromzähler durch Liegeplatzwechsel, sind die Zählerstände des neuen und des alten Zählers dem Vorstand mitzuteilen.

 

§ 8 Versicherung und Kennzeichnung der Boote

Alle Wasserfahrzeuge, die in der Vereinsanlage liegen, müssen für die Identifikation ausreichend gekennzeichnet sein.

Jeder Nutzer hat eine ausreichende Bootshaftpflicht- und Kaskoversicherung abzuschließen, die auch die Kosten für Bergung und die Wrackbeseitigung einschließt.

Eine Ablichtung der Versicherungspolice und der Zahlungsnachweis sind dem Verein vor der Nutzung des Liegeplatzes vorzulegen. Jede Änderung des Versicherungsverhältnisses ist dem Vereinsvorstand unverzüglich anzuzeigen. Ohne gültigen Versicherungsnachweis ist keine Liegeplatznutzung möglich.

 

§ 9 Hafensicherheit / Festmachen der Boote

Die Nutzer der Anlage sind verpflichtet, ihre Wasserfahrzeuge ordnungsgemäß zu vertäuen.

Sie haften für Schäden, die durch unsachgemäßes Festmachen entstehen.

Die Verwendung von Schwimmleinen ist unzulässig. Fallen und sonstiges laufendes Gut sind so zu befestigen, dass ein störendes Schlagen am Mast verhindert wird.

Offenes Feuer ist auf der gesamten Vereinsanlage verboten.

 

§ 10 Winterlager

Alle Einzelheiten regelt die Winterlager-Ordnung des Vereins.

 

§ 11 Umweltverschmutzungen

Umweltverschmutzungen werden vom Vermieter und dem Verein nicht toleriert.

Sollten dennoch auf der Land- oder Wasserfläche Verunreinigungen entstehen, muss die Fa. Schmalstieg sofort informiert werden Tel.: 040/760102-0, ebenso ein Mitglied des Vereinsvorstandes. Die Erreichbarkeit ergibt sich aus den Hinweisen im Aushang.
Entsprechende Gegenmaßnahmen bleiben davon unberührt.

Anschrift der Fa. Schmalstieg:
Heinrich Schmalstieg
Tankwagentransporte und Spedition
Beerentalweg 111
21077 Hamburg
Tel: 040/ 760 102-0

Der Vorstand
(1. Vorsitzender)

Stand: September 2021 gültig in Verbindung mit der Satzung vom 29.03.2017.